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• Wie gebe ich Quellenangaben richtig an? •

von Admin am 29.01.2023 17:03

Quellenangaben

Um sowohl das Urheberrecht, unsere User und uns selbst zu schützen, haben wir eine umfassende Regeländerung zu den Quellenangaben angekündigt. Diese wird ab dem 01.03.2023 großflächig kontrolliert und wir behalten uns vor, Bilder, die gegen das Urheberrecht verstoßen, ohne weitere Vorankündigung zu entfernen. Grundsätzlich fahrt ihr am sichersten, wenn ihr sofort Änderungen an euren verwendeten Bildern vornehmt!

Inhalt
• Erlaubte Seiten
• Eigene Bilder
• Unsere Problemkinder (KI, Charaktereditoren, Memes, Fanart)
• Bilder von Pinterest & Co.


Erlaubte Seiten
Im folgenden stellen wir euch einige Seiten vor, die entweder unter die Creative Commons Lizenz fallen oder aber schlichtweg eine freie Nutzung erlauben. Die meisten Seiten erfordern keine expliziten Credits. Wir bestehen jedoch darauf, dass ihr die Bilder mit folgenden Quellenangaben verseht, um wirklich auf der sicheren Seite zu sein. Beispiele werden explizit bloß für Pexels, Pixabay, Unsplash, Barnimages und PicJumbo genannt. Die Quellen sind für alle folgenden Seiten in dieser Form anzugeben.

• Pexels
#SPOILER#
Ihr könnt alle Fotos und Videos, die auf Pexels hochgeladen wurden, kostenfrei verwenden. In der Lizenzvereinbarung von pexels ist eine Namensnennung des Fotografen/Urhebers lediglich erwünscht.


#ENDSPOILER#

Pixabay
#SPOILER#
Ihr könnt alle Pixabay-Inhalte kostenlos nutzen. Sowohl für nicht-kommerzielle als auch kommerzielle Zwecke. Gedruckt und digital. Erkennbare Personen dürfen nicht in einer anstößigen Weise dargestellt werden. Die Nennung des Künstlernamens ist erwünscht, auch wenn ihr keine Genehmigung vom Künstler einholen müsst.

VALIPHOTOS, PIXABAY
#ENDSPOILER#

Unsplash
#SPOILER#
Ihr könnt alle Fotos herunterladen und kostenlos verwenden. Es ist keine Genehmigung erforderlich, die Angabe des Urhebers aber ausdrücklich gewünscht. Unsplash selbst schlägt folgende Vorgehensweise vor, die wir ebenfalls als erforderlich sehen:

JONNY GIOS, UNSPLASH
#ENDSPOILER#
Foto von Jonny Gios auf Unsplash Abruf: 27.01.2023: https://unsplash.com/de/fotos/l3uwYSGZIH4

oder

JONNY GIOS, Unsplash, Abruf: 27.01.2023 https://unsplash.com/de/fotos/l3uwYSGZIH4

Barnimages
#SPOILER#
Barnimages bittet darum, einen Link zur Seite anzugeben. Auch wenn das Urheberrecht selbstverständlich weiterhin bei Barnimages liegt, dürft ihr alle Inhalte kostenlos verwenden. Die Bilder dürfen bearbeitet werden. Ihr tragt dennoch die volle Verantwortung und seid dazu angehalten verantwortungsvoll mit den Bildern umzugehen.

BARNIMAGES
#ENDSPOILER#

• 
PicJumbo
#SPOILER#
Ihr könnt alle Bilder frei verwenden. Auch PicJumbo fordert keine Credits an, aber sie sind sehr geschätzt.

VIKTOR HANACEK, PICJUMBO
#ENDSPOILER#
VIKTOR HANACEK, PicJumbo, Abruf: 27.01.2023 https://picjumbo.com/young-woman-in-winter-shoes-in-snow/

Weitere Seiten
#SPOILER#
• FreeImages
• Lifeofpix
• Gratisography
• Photopin
• Pixelio
• Freepik
#ENDSPOILER#
Sonstiges

• Ich habe eine Lizenz bzw. ein Bild gekauft und habe Nutzungsrechte:
Sofern ihr ein Bild gekauft habt und die Nutzungsrechte somit besitzt, könnt ihr das Bild grundsätzlich auf RSH nutzen. Wir benötigen dann allerdings einen Beweis in Form eines Screenshots, um nachzuvollziehen, dass die Rechte tatsächlich bei euch liegen. Auch hier gilt die Form der Quellenangabe wie in den oben genannten Beispielen. Der Beweis für die Nutzungsrechte kann seperat in eine Spoiler-Box gepackt werden.

# SPOILER #
Screenshot einfügen
# ENDSPOILER #

*ohne Leerzeichen zwischen den #

ODER ihr sendet den Nachweis per privater Nachricht an @Uschi. Wir speichern diese Daten bloß für den Zeitraum der Nutzungsdauer. Im Regelfall passiert überhaupt nichts mit dem Nachweis über die Nutzungsrechte - außer natürlich, wir werden explizit darum gebeten einen solchen Nachweis an Dritte zu erbringen.

Eigene Bilder
Hier gibt es 3 Möglichkeiten:

1) Ihr selbst seid auf dem Bild zu sehen.
2) Ihr habt das Bild fotografiert und verletzt damit keine Persönlichkeitsrechte oder anderweitige Urheberrechte. [zum Beispiel ist die Lichtinstallation des Eiffelturms urheberrechtlich geschützt und Fotografien dürfen nicht ohne weiteres verbreitet werden. Die kommerzielle Nutzung ist untersagt - wenn ihr eine solche Fotografie verwendet, gebt bitte eine Quellenangabe an "SETE-Illumantions Pierre Bideau" (Danke an @Persephone für die Korrektur!)]
3) Ihr seid Urheber der Zeichnung.

In allen Fällen seid ihr auf der sicheren Seite und schützt euer Recht am Bild, in dem ihr die Quelle folgendermaßen angebt:
© Alle Rechte vorbehalten

Selbstverständlich kann euch kein Anwalt abmahnen, wenn ihr eigene Bilder verwendet - sofern ihr tatsächlich die Urheber seid. Wir bauen in diesem Punkt auf eure Ehrlichkeit.


Unsere Problemkinder
Künstliche Intelligenz, Charaktereditoren, Fan Art & Memes


KI
#SPOILER#
Für die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von KI-erzeugten Daten und Inhalten ist entscheidend, ob und inwiefern sie sich auf die gestalterische Tätigkeit einer menschlichen Person zurückführen lässt. Heißt also: je autonomer die KI bei den Schöpfungen arbeitet, desto unwahrscheinlicher ist ein urheberrechtlicher Schutz des Outputs.

Das Problem, das sich hier also stellt, ist folgendes:
• Woher bezieht die KI diese "Inspiration"? Diese können nämlich selbst dem urheberrechtlichen Schutz unterfallen, denn die KI "eignet sich" zur Schaffung von etwas Neuem (meist) bestehende (und urheberrechtlich geschützte) Werke an (als Trainingsdatensatz).
• Weil nicht auszuschließen ist, dass in diesem Trainingsdatensatz auch geschütztes Gut landen kann, können Urheberrechtsverletzungen nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden.

Dahingehend laufen auch bereits einige Klagen gegen Betreiber solcher KI-Generatoren, sodass ein Rückgriff auf KI generierte Bilder nur anzuraten ist, wenn:

• die jeweilige Website mit der KI über einen Trainingsdatensatz verfügt, der frei von Rechten Dritter ist (bspw. durch die Verwendung lizenzfreier Bilder oder Verfügung über Lizenzen)
• eine vollkommene Umgestaltung vorliegt, sodass keinerlei Bezüge zum Ursprungswerk bestehen. Wann eine Umgestaltung vorliegt kann pauschal nicht gesagt werden, sondern hängt vom Einzelfall ab. Grob kann aber gesagt werden: je weniger "das Ursprungswerk" vorsickert und das neue Werk eine eigene Note aufweist, desto eher kann eine Urheberrechtsverletzung abgelehnt werden.

Beispiele
• Artbreeder

Ihr nutzt diese Bilder auf eigene Gefahr! Folgendermaßen solltet ihr die Quellenangabe vornehmen, um euch und uns abzusichern:
#ENDSPOILER#
Vor- und Nachname des Urhebers, Seitenname, Link zur Seite, Nennung der Lizenzvereinbarung und Datum des Abrufs

Da es auf Generator-Seiten nicht möglich ist, einwandfrei nachzuvollziehen, ob ihr das Bild tatsächlich von dieser Seite habt, bitten wir euch darum, einen Beweis in Form eines Screenshots zu erbringen und diesen in eine Spoiler-Box einzubinden.

Charaktereditoren
#SPOILER#
Bei den Charaktereditoren haben wir um eure Mithilfe gebeten und einige Nennungen erhalten.
Grundsätzlich stehen wir hier vor dem gleichen Problem, wie bei KI generierten Bildern. Es ist durchaus möglich, dass ein Charaktereditor die Nutzungsbedingung einschränkt oder das Material an sich bereits gegen das Urheberrecht verstößt und ihr diese Bilder somit nicht nutzen dürft.

Doll Divine
Dolldivine selbst sagt in der Lizenzvereinbarung, dass Bilder von den Dolls verwendet werden dürfen, wenn:
- das Spiel von "Doll Divine Classic" ist
- oder ihr anderweitige Urheber explizit um Erlaubnis gebeten hat. Das gilt auch bei Collaborations, wo zwei oder mehrere Personen die Dolls erstellt hat
- ihr auf die Seite verlinkt

• Onlinespiele (bspw. Die Sims, Black Desert Online, Final Fantasy XIV)
Für Screenshots aus Spielen gilt, dass man grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung begeht, sobald man sie verbreitet. Allerdings sind diese Screenshots in aller Regel vom Spielehersteller gewollt - nicht umsonst gibt es in den meisten Spielen mittlerweile Hotkeys, um einen Screenshot zu erstellen.
Die Screenshots auf dem eigenen PC zu speichern stellt also absolut kein Problem dar, die Verbreitung schränken die meisten Spieleherrsteller aber ein. In der EULA (End User License Agreement) ist allerdings so gut wie immer festgehalten, dass der Käufer bis auf eine "Spiel"-Lizenz keinerlei Rechte bekommt.

EA sagt beispielsweise: "Wir freuen uns über die Begeisterung der Spieler für unsere Titel. Deswegen finden wir die kreativen Beiträge der Community auch immer wieder spannend. EA hat nichts gegen den legitimen Einsatz von Videosequenzen oder Screenshots auf Seiten, die der Veröffentlichung von Videos dienen. [...] Wir behalten uns das Recht vor, gegen einen unangebrachten Gebrauch unserer Seite vorzugehen." (https://help.ea.com/de/help/faq/how-to-request-permission-for-ea-games-content/) Ebenfalls stellt EA dort ein Kontaktformular bereit, über das ihr spezielle Anfragen zur Nutzung stellen könnt.
Hinweis: Ihr solltet nach Möglichkeit keinen Custom Content verwenden => damit verletzt ihr wiederum die Rechte Dritter.

Black Desert Online (Pearl Abyss) sagt: "Die Nutzung der auf der Website bereitgestellten Inhalte kann nur für den persönlichen und nichtkommerziellen Gebrauch erfolgen. Ohne schriftliche Zustimmung der Gesellschaft ist es nicht zulässig, diese Inhalte in elektronischer Weise wie E-Mail zu kopieren, zu reproduzieren, wieder zu veröffentlichen, zu bearbeiten, hochzuladen, zu posten, zu übertragen oder zu verbreiten."
Ergänzung: Wir haben eine Anfrage an Pearl Abyss gestellt und folgende Antwort erhalten: Das Teilen von in-Game-Screenshots sowie das Erstellen von Content mit in-Game-Screenshots ist erlaubt. Allerdings nur mit ensprechender Creditangabe => Screenshot aus Black Desert Online (Pearl Abyss) Bitte nutzt nur Charaktere, die ihr auch selbst erstellt habt!

Es ist davon auszugehen, dass die Verwendung von Screenshots aus Onlinespielen, sofern diese das Spiel selbst nicht in einem schlechten Licht darstellen, keine rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht. Immerhin entspricht dies einer kostenlosen Werbung für den Spielehersteller. Vorsicht ist allerdings trotzdem geboten! Gerade bei Spielen, die sich aktuell in der Beta-Testphase befinden, empfehlen wir definitiv die Inhalte nicht zu veröffentlichen. Heißt: theoretisch können Spielehersteller gegen die Urheberrechtsverletzung vorgehen, doch das heißt nicht, dass sie es auch tatsächlich tun. Eine konkrete Quellenangabe ist jedoch verpflichtend!

Im Zweifel hilft nur die Anfrage beim Hersteller und die Erbringung eines entsprechenden Beweises.
#ENDSPOILER#
Doll Divine Classic, Belle Époque https://www.dolldivine.com/belle-epoque

Screenshot aus Die Sims, EA

Fan Art & Memes
#SPOILER#
Weil sowohl Fan Art als auch Memes meist fremde Werke wieder aufgreifen, liegt eine Urheberrechtsverletzung nahe. Wichtig ist gerade auch beim Punkt Fan Art zu wissen, dass bspw. bei Zeichentrick- und Comicfiguren anerkannt ist, dass diese nicht nur im Rahmen der konkreten Einzeldarstellungen in Film und Comic geschützt sein können, sondern auch davon losgelöst ein isolierter Figurenschutz besteht.
Nach alter Rechtslage bestand als einzige Ausnahme vom Zustimmungserfordernis die Umgestaltung. Das heißt, je weniger eigenschöpferische Merkmale (des Ursprungswerks) im neuen Werkexemplar übernommen wurden, desto eher ist von einer Umgestaltung (und damit keiner Urheberrechtsverletzung) auszugehen. Maßgeblich sind erneut die Umstände des Einzelfalles, beurteilend am veränderten Gesamteindruck.

Fan Art und Memes leben aber vom ,Ursprungswerk', was auch der Gesetzgeber erkannt hat. Nach neuem Recht (2021) können Fan Art, Memes und auch GIFs* unter der Ausnahme des Pastiches fallen. Eine Definition von Pastiche ist derzeit nicht gegeben, sodass es sich hierbei um einen recht unbestimmten Begriff handelt, der noch näher zu konkretisieren ist (v.a. durch die Rechtsprechung). => GRAUZONE

Eine Definition, die sich bislang durchzusetzen versucht, ist diese hier: „Ein Pastiche ist ein eigenständiges kulturelles und/oder kommunikatives Artefakt, das sich an die eigenschöpferischen Elemente veröffentlichter Werke Dritter anlehnt und sie erkennbar übernimmt." (Kreutzer in MMR 2022, 847)

Welche Elemente muss also eine Pastiche aufweisen, um als Ausnahme durchzugehen?:
• das wichtigste Merkmal ist die Eigenständigkeit. Das Pastiche muss im Vergleich zum entlehnten Material eine eigene geistig-ästhetische Wirkung aufweisen. Es muss also ein gewisser Abstand vorliegen. Dieser kann auf „äußerliche" oder „innere" Unterschiede beruhen.
Äußere Unterschiede: liegen in der Formgebung und der Darstellung. Also darin, dass das entlehnte Material mehr oder weniger stark bearbeitet wird. Hier ist dann wieder der Gesamteindruck maßgeblich.
Innere Unterschiede: es liegen antithematische Verwendungen oder Rekontextualisierungen vor. Heißt: Man ändern den Sinngehalt des Ursprungswerks (was typisch für Memes ist). Damit kann sozusagen die minimale Abweichung vom äußeren Gesamteindruck von Pastiche und Ursprungs-Quellmaterial durch einen erheblichen inneren Abstand überwunden werden.
Achtung: Es darf sich aber nie nur um eine schlichte Kopie handeln! Vielmehr soll das "Werk" eine Mischung aus unterschiedlichen (eigenen und fremden) Bestandteilen sein.

Jetzt kommt das große ABER!: aufgezeigtes ist nur eine der in der rechtswissenschaftlichen Literatur vertrenen Ansichten. Es gibt eine andere Ansicht, die das ser viel strenger sieht und vor allem unter Berücksichtigung des eigentlichen, geistigen Urhebers sagt, dass jeder banale Zusammenschnitt von geschützten Material nicht plötzlich erlaubt werden dürfte. Es ist immer noch eigener, kreativer, kultureller oder gesellschaftlicher Beitrag erforderlich. Man sei sich somit also nur sicher, wenn wieder eine Umgestaltung vorläge.
Unseres Erachtens nach macht das aber reichlich wenig Sinn, weil man in den Drucksachen zu dem neuen § 51a UrhG sieht, dass der Gesetzgeber da vor allem neben Remixes, Mashups, Fan Fictions, Samplings auch Memes, GIFs und Fan Art vor Augen hatte. Auch geht diese Neuerung auf EU-Richtlinien zurück, die ebenfalls das klar vor Augen hatte.
#ENDSPOILER#
Was bedeutet das jetzt für RSH?: Da durch § 51a des UrhG davon auszugehen ist, dass Memes und Fan Art unter Pastiche fallen, erlauben wir die Nutzung unter bestimmten Gesichtspunkten weiterhin. Wir bestehen hier jedoch auf die Sorgfaltspflicht der User. Heißt: wir kontrollieren, ob ihr Quellen angegeben habt, die Auskunft über den Urheber geben - behalten uns aber vor, euch die Pflicht der Prüfung des Urheberschutzes zu überlassen!

• Sofern ihr wieder gegen Persönlichkeitsrechte noch Markenrechte von Unternehmen verstoßt
• ihr kein bestehendes Meme (Bild und Text) übernehmt sondern den Text spezifisch auf Rollenspiele oder Persönliches anpasst
• Quellenangaben zu der Generatorseite angebt, erlauben wir die Nutzung auf eigene Gefahr

ACHTUNG: Übernommene Memes oder Fan Art können ebenfalls urheberrechtlichen Schutz unterliegen! Wir behalten uns vor, diese Ausnahmeregelung jederzeit zu verbieten, wenn sich die rechtliche Lage verändert!
Wir distanzieren uns von Memes, die auf unserer Seite dargestellt werden und übernehmen keinerlei Haftung für etwaige Verstöße gegen das Urheberrecht, Markenrecht und Persönlichkeitsrechte.

Meme von imgflip.com "Template Name*" + URL-Verlinkung


Bilder von Pinterest & Co.

... dürfen auf Rollenspielhimmel nicht genutzt werden. Ihr dürft jedoch einen Link posten, der zu dem Bild führt. Allerdings zählt dazu nicht die bloße Grafikadresse. Generell macht es keinen Unterschied, ob ihr den kompletten Link oder aber eine direkte Verlinkung wie unten dargestellt angebt.
Nachtrag: Bitte beachtet aber, dass auch Verlinkungen laut UrhG durchaus problematisch sein können. Wer illegal ins Internet gelangte Inhalte durch Verlinkungen verbreitet muss ggf. gemäß Urheberrecht für diese Links haften, da indirekt doch eine Verbreitung vorliegt. Da wir als Privatpersonen aber meist nicht wissen können, ob die Veröffentlichung nicht vom Rechteinhaber veranlasst wurde, kann man uns nicht belangen, sofern die Urheberrechtsverletzung auch nicht hätte erkannt werden können. Am sichersten fahrt ihr, wenn ihr lediglich den Namen des Faceclaims angebt - aber das überlassen wir euch selbst.


Bei Fragen könnt ihr euch grundsätzlich jederzeit an jeden Teamer wenden. Bevorzugt stellt ihr eure Fragen an Rogue und Melinski, da die beiden für die Kontrolle der Quellenangaben zuständig sind. ♥

Antworten Zuletzt bearbeitet am 28.02.2023 20:09.

Melia

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Re: • Wie gebe ich Quellenangaben richtig an? •

von Melia am 29.01.2023 17:19

Vielen Dank für eure Mühe uns das ganze Zusammenzufassen! 

Ich hab nur noch eine kurze organisatorische Frage sozusagen: Wie bekomme ich die Bilder bei meinen Blogs, die da als 'Titelbild' angezeigt werden gelöscht? Ich habe jetzt nur die Option gesehen es zu ändern, habe aktuell aber nicht die Möglichkeit ein eigenes/korrekt lizensiertes Bild einzufügen/zu suchen und wollte es daher vorrüber gehend löschen und nur verlinkt lassen? 
Bin ich blind oder gibt es da einen Trick oder so etwas?

Edit;
Oh und wie verhält es sich mit Gruppen in denen ich ggf. einmal war, jedoch ausgetreten bin und dort noch 'Post-Leichen' von mir liegen die ggf. Bilder enthalten? Ich bin vor einigen Monaten/Jahren aus einigen Gruppen ausgetreten da sie über Monate inaktiv waren. Eventuell sind die mittlerweile sowieso schon gelöscht worden? Ich weiß nicht ob der/die jeweilige/r Gruppenpartner/in ggf. noch etwas kommentiert hatte o.ä.? 
Ich kann nämlich leider nicht mehr nachvollziehen ob und wenn welche das betrifft.

Everybody hates, but can anybody love me?

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Antworten Zuletzt bearbeitet am 29.01.2023 17:25.

Anticonformist
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Re: • Wie gebe ich Quellenangaben richtig an? •

von Anticonformist am 29.01.2023 17:24

Vielen Dank für eure Mühe uns das ganze Zusammenzufassen! Ich hab nur noch eine kurze organisatorische Frage sozusagen: Wie bekomme ich die Bilder bei meinen Blogs, die da als 'Titelbild' angezeigt werden gelöscht? Ich habe jetzt nur die Option gesehen es zu ändern, habe aktuell aber nicht die Möglichkeit ein eigenes/korrekt lizensiertes Bild einzufügen/zu suchen und wollte es daher vorrüber gehend löschen und nur verlinkt lassen? Bin ich blind oder gibt es da einen Trick oder so etwas?I'm just one of those ghosts, travelling endlessly.

Hello! 
Leider kann man die nicht löschen. Ich hatte dasselbe Problem und hab jetzt einfach eine leere Paint-Seite (weiß) als Screenshot eingefügt.

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Rogue
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Re: • Wie gebe ich Quellenangaben richtig an? •

von Rogue am 29.01.2023 17:32

Edit; Oh und wie verhält es sich mit Gruppen in denen ich ggf. einmal war, jedoch ausgetreten bin und dort noch 'Post-Leichen' von mir liegen die ggf. Bilder enthalten? Ich bin vor einigen Monaten/Jahren aus einigen Gruppen ausgetreten da sie über Monate inaktiv waren. Eventuell sind die mittlerweile sowieso schon gelöscht worden? Ich weiß nicht ob der/die jeweilige/r Gruppenpartner/in ggf. noch etwas kommentiert hatte o.ä.? Ich kann nämlich leider nicht mehr nachvollziehen ob und wenn welche das betrifft.

Da wir erst ab dem 01.03. wieder großflächig kontrollieren, würden wir diese Bilder (sofern noch vorhanden) dann löschen. :)  

Antworten

Melia

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Re: • Wie gebe ich Quellenangaben richtig an? •

von Melia am 29.01.2023 17:35

Hello! Leider kann man die nicht löschen. Ich hatte dasselbe Problem und hab jetzt einfach eine leere Paint-Seite (weiß) als Screenshot eingefügt.

Das ist ne gute Idee, werde ich dann ebenso machen! Muss ich bei einfarbig ebenfalls hinschreiben, dass die Rechte durch die Erstellung des Bildes dann irgendwie bei mir liegen oder erübrigt sich das, wenn es eben nur einfarbig ist? 


Da wir erst ab dem 01.03. wieder großflächig kontrollieren, würden wir diese Bilder (sofern noch vorhanden) dann löschen. :)

Prima, vielen Dank! Dann setz ich mich mal ran und hoffe, dass ich nichts übersehe xD 

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misenko40

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Re: • Wie gebe ich Quellenangaben richtig an? •

von misenko40 am 29.01.2023 17:52

Guten Abend 
ich hätte da mal eine frage muss es eine seite von denn sein die hier angegeben ist oder kann es auch eine andere sein wo es eine Commons Lizenz gibt?

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Anticonformist
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Re: • Wie gebe ich Quellenangaben richtig an? •

von Anticonformist am 29.01.2023 17:58

Das ist ne gute Idee, werde ich dann ebenso machen! Muss ich bei einfarbig ebenfalls hinschreiben, dass die Rechte durch die Erstellung des Bildes dann irgendwie bei mir liegen oder erübrigt sich das, wenn es eben nur einfarbig ist?
Ich denke, dass sich das erübrigt. 'Farben' sind ja in dem Sinne grds. nicht lizenzierbar. 



Guten Abend ich hätte da mal eine frage muss es eine seite von denn sein die hier angegeben ist oder kann es auch eine andere sein wo es eine Commons Lizenz gibt? 
Es kann auch eine andere Seite sein. Die hier festgehalteten Seiten sind nur beispielhaft genannt worden.

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thea

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Re: • Wie gebe ich Quellenangaben richtig an? •

von thea am 29.01.2023 20:28

eine kleine frage hätte ich schon: 

warum sind denn fotos von pinterest jetzt plötzlich nicht mehr erlaubt mit entsprechenden quellenangaben? 
das ist echt extrem viel aufwand und macht einiges kaputt....

picsart ist meine no.1 source für bilder, egal ob facebase, profildesign, moodboards, header, szenarien zum rp.... und da geht es allen schreibern, die ich kenne, ganz genauso ._. 

 She Wanted  
   To be a poet 
     But deep down
       
She was a poem 

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Lucifer

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  12. Famous Novelist

Event-Begeisterter

Beiträge: 6247

Re: • Wie gebe ich Quellenangaben richtig an? •

von Lucifer am 29.01.2023 20:31

@thea
Ich nutze Pinterest auch noch aber ich denke, es ist jetzt kein Beinbruch einfach nur wie beschrieben den Link zum Pin einzufügen statt das Bild. Erfüllt ja dennoch seinen Zweck. 

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thea

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  6. Fanfiction Writer

Neuling

Beiträge: 258

Re: • Wie gebe ich Quellenangaben richtig an? •

von thea am 29.01.2023 20:36

theaIch nutze Pinterest auch noch aber ich denke, es ist jetzt kein Beinbruch einfach nur wie beschrieben den Link zum Pin einzufügen statt das Bild. Erfüllt ja dennoch seinen Zweck. 

na ja, bei einem header zu meinem charakter ja z.b. nicht ^^' ebenso beim profildesign oder wenn ich ein bild für einen blog-eintrag verwende 
bei facebases nacht es nicht viel aus, aber bri den oben genannten geht es ja um die optik/darum dass man das bild an der stelle sehen kann

hier ist dann auch die frage, ob ersteres unter "fanart" fallen würde

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